Vergütung
Der Besuch beim Heilpraktiker wird leider noch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Für die heilpraktische Behandlung bieten sehr viele Versicherer private Zusatzversicherungen an, die relativ günstig sind. Diese können unabhängig von der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Als Heilpraktikerin kann ich nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abrechnen. Diese wird für viele Verfahren von der privaten Krankenversicherung anerkannt.
Für die private Patientin und den privaten Patienten ohne Versicherung berechne ich mein Honorar pro Zeiteinheit.
Seien Sie es sich und Ihrer Gesundheit wert!
Bitte beachten Sie auch folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)